Effizienzhaus-Experte
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Energieberatung vor Ort nach BAFA
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.
Sie haben die Wahl, ob der Energieberater entweder
- die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt oder
- aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.
Planen Sie, Ihre Immobilie zeitlich gestreckt zu modernisieren, etwa weil Ihre finanziellen Möglichkeiten dies erfordern? Dann zeigt Ihnen der Energieberater, wie sich Ihr Wohngebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend sanieren lässt.
Wollen Sie dagegen möglichst bald in einem Haus mit einem hohen, und damit zeitgemäßen, energetischen Niveau wohnen? Dann kommt für Sie eine Gesamtsanierung in einem Zuge in Betracht, an deren Ende ein KfW-Effizienzhaus steht. Der Energieberater wird auf Ihren Wunsch hin ein entsprechendes energetisches Sanierungskonzept erstellen.
Fördervoraussetzungen
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn
- Ihr Gebäude in Deutschland steht,
- der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
- das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.
Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.
Die Abwicklung der Förderverfahren (Antragstellung, Verwendungsnachweis) erfolgt durch Energieberater/-innen, die für das Förderprogramm zugelassen worden sind.
Individueller Sanierungsfahrplan (ISFP)
Viele Eigentümer wollen ihre Wohnhäuser Schritt für Schritt sanieren. An Wänden, Fenstern, Heizungen und Dächern gibt es viel zu planen - oft über viele Jahre hinweg. Hier hilft der individuelle Sanierungsfahrplan: Er fasst die Ergebnisse einer Energieberatung zusammen und verschafft Hauseigentümern einen Überblick über die geplanten Effizienzmaßnahmen. Der Sanierungsfahrplan wird im Rahmen der Vor-Ort-Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Ergebnis einer Energieberatung zu gleichen Konditionen wie oben genannt gefördert.
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