BAFA / KFW-Sanierungs-Förderung

Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen der Bundesförderung effizientere Gebäude (BEG).

Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" startete bei der KfW zum 01.07.2021 und wurde mit der zweiten Änderungsnovelle zum GEG 2024 (Gebäudeenergiegesetz) neu aufgelegt. Der Fokus der Förderung liegt auf den Sanierungstatbeständen mit hohem Treibhausgas-(TRH)-Einsparpotential. Die BEG flankiert die Vorgaben des GEG und führt durch effiziente Anreize an die darin festgelegten Anforderung, z.B. 65%-Anteil erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen heran.

Das BEG besteht aus vier Förderrichtlinien:

  • "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)"
  • "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)"
  • "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)"
  • "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)"

Ein Effizienzhaus / effizientes Gebäude ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Er setzt sich aus 2 Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle? Das wird mit den Werten Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust angegeben.

Die Effizienzhaus-Stufen sind:

  • Neubau: Effizienzhaus 40 mit QNG (Qualitätssiegel nachhaltiges Bauen) und besser, mit Nachhaltigkeits-Klassen
  • Sanierung: 40, 55, 70, 85

Die Werte 40 bis 85 definieren die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG=100) entspricht.

KFW-Komplettsanierung zum Effizienshaus:

Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Bestands-Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück. Gefördert werden auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.

BAFA-Sanierung Einzelmaßnahme

Einzelne energetische Maßnahmen bei Bestandsimmobilien:

Wenn Sie mit Ihrer Sanierung keine Effizienzhaus-Stufe anstreben, werden auch Einzelmaßnahmen - inklusive Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten gefördert.

Beispiele für Einzelmaßnahmen zum 01. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA sind:

Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:

  • Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
  • Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern
  • Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Heizungsoptimierung
  • Lüftungsanlagen einbauen
  • Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker. Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen. Für die Aufwände des Fachunternehmens gelten andere Regeln für die Kostenübernahme.
  • die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.

Ergänzungskredit ab dem 27.02.2024 über Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) möglich.

Förderung der Wärmeerzeuger im Förderprogramm BEG EM ab 01.01.2024 über KfW.

Konditionen, Förderhöhen, Zinssätze, Laufzeiten und Sondertilgungen sind abrufbar auf den Seiten der KFW sowie des BAFA.

Tim Gysae, Architekt aus Bielefeld - Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Je nach Zielsetzungen ferner:

Verschiedene regionale und kommunale Förderprogramme, jeweils auf Gültigkeit zu prüfen.

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Tim Gysae Architekt, Bielefeld - Ihr erfahrener Partner im Bereich Architektur. Meine Leistungen umfassen: Sanierung | Bauen im Bestand | Umbau und Erweiterung bestehender Gebäude | Bauberatung | Kaufberatung | Sanierungsberatung | Energieberatung | Energieausweis für Wohngebäude. Als Architekt bin ich für Sie in Bielefeld sowie in den Kreisen Minden, Herford, Detmold, Paderborn und Gütersloh tätig.

Tim Gysae Architekt - Bielefeld